Technotrans Group

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der technotrans GROUP,

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine arbeitgeberfinanzierte Krankenzusatzversicherung für den Bereich Zahnersatz zukommen lassen.

Auch Ihren Familienangehörigen, die Sie über diesen Gruppenvertrag ebenfalls auf eigene Kosten mitversichern können, steht dieser Versicherungsschutz zur Verfügung.

Auf dieser Homepage finden Sie alle für Sie wichtigen Informationen und Druckstücke.

Für ein persönliches Gespräch steht Ihnen die Firma Schuster Versicherungsmakler GmbH zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie im Bedarfsfall:

Denise Schiller
Abteilung Personenversicherung

T +49 (0) 0521 5836 159 
F +49 (0) 0521 5836 805
dschiller@schuster-bielefeld.de


Zahnersatz Premium

Nur gesunde Zähne sind auch schöne Zähne - Profitieren Sie von unserer Zahnzusatzversicherung:

Für weitere Informationen laden sie sich den folgenden Flyer herunter.

» Zahnersatz Premium

Präsentation technotrans GROUP zur bKV

Laden sie sich die folgende Präsentation als PDF herunter.

» Info technotrans GROUP zur bKV

Alles auf einen Blick – Produktkurzinformation und Ansprechpartner

Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen mit der privaten Krankenzusatzversicherung FlexMed eine umfassende Absicherung zur Verfügung.
Mit den Leistungen des FlexMed können Sie die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung sehr gut schließen.

Für weitere Informationen laden sie sich die Infobroschüre herunter.

» Die private Zusatzversicherung FlexMed für Mitarbeiter der technotrans AG

» Die private Zusatzversicherung FlexMed für Mitarbeiter der gds AG

Tarifbeschreibung und Versicherungsbedingungen

FlexMed Zahnersatz Premium als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Für weitere Informationen laden sie sich die Infobroschüre herunter.

» Tarifbeschreibung und Versicherungsbedingungen Zahnersatz Premium

Versicherungsantrag für Familienangehörige

Antrag auf Abgabe eines Vertragsangebotes über eine Krankenzusatzversicherung (außer Options-Tarife) und Pflegevorsorgeversicherung.

Zum Ausfüllen und Ausdrucken laden sie sich den folgenden Flyer herunter.

» Versicherungsantrag für Familienangehörige

Leistungsantrag Zahnersatz Premium

Zum Ausfüllen laden sie sich den Leistungsantrag herunter.

» Leistungsantrag Zahnersatz Premium

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur betrieblichen Krankenversorgung (bKV)

Kann ich das Versicherungsprodukt nach Ausscheiden bei technotrans / gds selbstständig weiterführen?

  • Die Geschäftsleitung von technotrans hat mit AXA vereinbart, dass Mitarbeiter, die aus dem Unternehmen ausscheiden, das Produkt auf eigene Kosten und zu Konditionen des Einzelgeschäfts weiterführen können. Dieses gilt auch für ausscheidende Rentner.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

  • Nein. Jeder von technotrans angemeldete Mitarbeiter ist ohne Gesundheitsprüfung versicherte Person.

Wann erfolgt keine Leistung der AXA Krankenversicherung AG?

  • Die AXA leistet nicht für zu Versicherungsbeginn bereits begonnene und noch andauernde zahnärztliche Ersatzmaßnahmen.
    Ebenfalls sind konkret geplante zahnärztliche Ersatzmaßnahmen (Heil- und Kostenplan liegt schon vor) nicht abgesichert.

Können Familienangehörige mitversichert werden?

  • Familienangehörige können ebenfalls das Produkt abschließen. Hierfür ist ein Antrag zu stellen.
    Anträge können bei Denise Schiller (dschiller@schuster-bielefeld.de) angefordert werden.
    Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag über das Intranet zu bekommen.
    Der Mitarbeiter wird in diesem Fall der Versicherungsnehmer und übernimmt die Kosten des Produktes der Familienangehörigen.
    In den ersten drei Monaten ab Einführung der bKV (01.06. – 31.08.2014) sowie jeweils 3 Monate nach Neueinstellung bei technotrans / gds bestehen für die Familienangehörigen keine Wartezeiten.

Definition Familienangehörige:
In häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, eheähnliche Lebensgemeinschaften sowie Kinder und Adoptivkinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Exkurs Kinder:
Der Mitarbeiter kann seine Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres versichern. (also, bis zu dem Tag an dem das Kind 21 Jahre alt wird). Die Kinder müssen im gleichen Haushalt leben.

Gibt es Wartezeiten im Produkt?

  • Für Mitarbeiter bestehen keine Wartezeiten.
    Für Familienangehörige bestehen grundsätzlich sechs Monate ab Versicherungsbeginn Wartezeiten. Wird der Antrag in den ersten 3 Monaten ab Einführung der bKV (01.06.2014) bzw. innerhalb von 3 Monaten bei einer Neueinstellung gestellt, entfallen die tariflichen Wartezeiten auch für Familienangehörige.

Gibt es Leistungsbegrenzungen?

  • Die Leistungen sind folgendermaßen begrenzt:
    • Im 1. Versicherungsjahr bis 1.000 €
    • im 1. + 2. Jahr zusammen bis 2.000 €
    • im 1. bis 3. Jahr bis 3.000 €
    • im 1. bis 4. Jahr bis 4.500 €
    • Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie unfallbedingt entfallen die Begrenzungen.

Wann bekomme ich 85 % Erstattung und wann 90 %?

  • Wenn Sie in den letzten 5 Jahren Ihre regelmäßigen Prophylaxeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt durchgeführt haben, erhöht sich die tarifliche Leistung von 85 % auf 90 % für die versicherten Zahnersatzmaßnahmen.

Wie werden die Leistungen berechnet?

  • Beispiele hierfür finden Sie im Flyer "Nur gesunde Zähne sind auch schöne Zähne / Profitieren Sie von unserer Zahnzusatzversicherung"

Kann ich das Produkt bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen?

  • Bei Ausscheiden aus der technotrans Group haben Sie ein vereinbartes Weiterversicherungsrecht.
    Sie zahlen dann die Beiträge für einen Einzeltarif und behalten Ihren kompletten Versicherungsschutz.

 Wie verhalte ich mich, wenn ich schon eine Zahnzusatzversicherung bei AXA oder einem anderen Versicherer habe?

  • Sie können Ihre bestehende Zahnzusatzversicherung entweder weiter bestehen lassen, „ruhend stellen“ oder kündigen. Bitte sprechen Sie Frau Schiller (Versicherungsmakler Schuster) hierauf an. Sie berät Sie zu diesem Thema gerne individuell.
    Bei Weiterführen einer bestehenden Zahnzusatzversicherung besteht ein sogenanntes „Bereicherungsverbot“; d.h., dass die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen den Rechnungsbetrag nicht übersteigen dürfen. Dennoch können die Rechnungen bei beiden Versicherungen eingereicht werden. Damit wird ggf. ein höherer Erstattungsbeitrag für Sie erreicht.

Tipp:

Eine bestehende Zahnzusatzversicherung sollte nie übereilt und ohne individuelle Prüfung gekündigt werden.

Was geschieht mit der Versicherung in der Elternzeit, bei anderen entgeltlosen Zeiten, z.B. wenn ich mal längere Zeit ausfalle und kein Gehalt mehr beziehe?

  • Für entgeltlose Zeiten erfolgt durch den Arbeitgeber keine weitere Beitragszahlung.
    Somit besteht in dieser Zeit kein Versicherungsschutz.
    Sie können jedoch durch eigene Zahlung der Beiträge den Versicherungsschutz aufrechterhalten.
    Soweit zu einem späteren Zeitpunkt wieder Arbeitsentgelt bezogen wird, übernimmt der Arbeitgeber erneut die Beitragszahlung.

Wer zahlt die Beiträge und die Steuer für die Versicherung?

  • Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge und die Steuer für Sie.
    Damit fallen für Sie keinerlei Kosten an.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Erfährt mein Arbeitgeber, wenn ich Leistungen in Anspruch nehme?

  • Nein. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Leistungsangelegenheiten werden ausschließlich zwischen Ihnen, AXA und dem Versicherungsmakler abgewickelt.

Gesundheitstelefon?

Das Gesundheitstelefon von AXA
Service- und Beratungsleistungen / 7 Tage/24 h

  • Auskünfte und Erteilung von Informationen zu:
    • allgemeinen medizinischen Fragen und Dienstleistungen
    • Auskünfte zu ärztlichen, zahnärztlichen oder Apothekennotdiensten
    • Kontaktaufnahme zum behandelnden Arzt
    • Vermittlung von einer zweiten Arztmeinung und von Arztterminen Tel.: 0221 – 148 41 444

Was habe ich zu unternehmen, wenn ich umziehe?

  • Teilen Sie Adressänderungen Frau Schiller mit.
    AXA hat bis zu Ihrem ersten Leistungsantrag keine Anschriften von Ihnen.

An wen schicke ich meinen Leistungsantrag mit den Rechnungsbelegen?

  • Den Leistungsantrag mit den Rechnungsbelegen können Sie direkt an die AXA Krankenversicherung AG oder an:

Schuster Versicherungsmakler GmbH
Frau Denise Schiller
Am Bach 1b
33602 Bielefeld

schicken.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Leistungserstattung habe?

  • AXA Krankenversicherung AG
    Betriebliche Krankenversorgung
    BKV-Leistungsteam
    50592 Köln
    TEL 0221/148 23009
    FAX 0221/148 36280
    E-Mail bkv-leistung@axa.de

Wer ist mein Ansprechpartner bei Schuster Versicherungsmakler GmbH?

  • Schuster Versicherungsmakler GmbH
    Frau Denise Schiller
    Am Bach 1b
    33602 Bielefeld

    Tel.: 0521- 5836-159
    Fax: 0521- 5836-805
    E-Mail: dschiller@schuster-bielefeld.de

Wie ist der Ablauf im Leistungsfall?

  • Zunächst wird Ihr Zahnarzt die Behandlungsnotwendigkeit feststellen.
    Der Zahnarzt wird Ihnen erklären, welche Möglichkeiten des Zahnersatzes es gibt.
    Der Zahnarzt wird Sie auch über die geschätzten Kosten sowie über die Höhe des voraussichtlichen Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) informieren.
    Sie erhalten einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, der bei der GKV zur Genehmigung und Festsetzung des Zuschusses einzureichen ist.
    Nach Abschluss der Behandlung stellt der Zahnarzt Ihnen die erbrachten Leistungen und die Material- und Laborkosten in Rechnung.
    Der Zahnarzt rechnet die Festzuschüsse direkt mit der GKV ab.
    Ihre Privatrechnung vom Zahnarzt enthält einen Erstattungsvermerk der GKV über den Festzuschuss.
    Diese Rechnung reichen Sie dann (ggf. über Schuster Versicherungsmakler) bei der AXA Krankenversicherung AG ein.
    Nach der Zahlung der AXA an Sie, können Sie den Zahnarzt bezahlen.

Tipp:
Die AXA verlangt für die Zahlung an Sie keinen Nachweis, dass Sie Ihren Zahnarzt vorher bezahlt haben.

Wichtig:
Bringen Sie bitte einen Nachweis über Ihre durchgeführte Prophylaxe. Davon ist der Erstattungsprozentsatz von 85 % bzw. 90 % abhängig.
Sollten Sie über weitere private Zahnzusatzversicherungen verfügen, können Sie die Rechnung -mit Erstattungsvermerk der erstzahlenden Zusatzversicherung- bei beiden Zahnzusatzversicherungen einreichen.
Eine Erstattung erfolgt dann maximal bis zum Rechnungsbetrag.